Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschluss des Reisevertrags

Zum Abschluss eines Reisevertrags mit Pompejitours kommt es wie folgt: Nach Anforderung der Reiseunterlagen durch das Formular auf unserer Webseite (www.pompejitours.de), auf dem Postweg, per Telefon oder E-Mail schickt Pompejitours den Reisevertrag mit allen Unterlagen, AGBs, Abflugzeiten, Reiseleistungen usw. dem Kunden zu. Das Angebot im Prospekt und auf der Webseite ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (Invitatio ad offerendum). Nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Reisevertrages kommt der Reisevertrag zustande, wenn Pompejitours die Buchung gegenüber dem Kunden bestätigt. Dazu sendet Pompejitours dem Kunden unverzüglich per Post eine schriftliche Reisebestätigung.

II. Zahlung

Nach Erhalt dieser Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf unser in der Reisebestätigung angegebenes Geschäftskonto.

III. Leistungen

Der Umfang der vertraglich zugesicherten Leistungen erschließt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt, bzw. auf der Webseite www.pompejitours.de und aus der Reisebestätigung. Nebenabreden kommen nur mit einer schriftlichen Bestätigung durch Pompejitours zustande.

IV. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B.: Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Pompejitours nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und das Gesamtbild der gebuchten Reise nicht erheblich verändern. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen sich als mangelhaft erweisen. Reisepreisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind in folgenden Fällen statthaft:

  • Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreiserhöhung)
  • Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung

Die Preisänderungen sind gemäß den Auswirkungen pro Person nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung darf nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung eintritt, müssen die Kunden davon umgehend informiert werden. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises haben unweigerlich zur Folge, dass der Kunde laut § 651a Abs. 4 Satz 3 BGB ohne jegliche Gebühren von der Reise zurücktreten darf. Der Rücktritt muss Pompejitours gegenüber unverzüglich geltend gemacht werden.

V. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchungen

Die Rücktrittserklärung eines Kunden vom Reisevertrag ist Pompejitours schriftlich per Post an folgende Adresse zu senden: Pompejitours Bildungsreisen, Plattenäcker 10 e, 96450 Coburg. Bei Rücktritt des Kunden hat Pompejitours die Wahl zwischen einer konkret berechneten, angemessenen Entschädigung nach §651 i Abs. 2 BGB oder einer Abrechnung nach den folgend aufgeführten Pauschalen:

Bis zum 40. Tag vor Reisebeginn15 %
Ab 39. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn25 %
Ab 30. bis zum 23. Tag vor Reisebeginn30 %
Ab 22. bis zum 16. Tag vor Reisebeginn
40 %
Ab 15. bis zum 9. Tag vor Reisebeginn60 %
Ab 8. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn70 %
Ab 3. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn70 %

Bei Rücktritt am Abreisetag bzw. Nichterscheinen werden von Pompejitours 90% des Reisepreises in Rechnung gestellt.

Dem Kunden bleibt es überlassen, Pompejitours nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale veranschlagten Kosten. Pompejitours bleibt es vorbehalten, abweichend von den Pauschalen, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Der Veranstalter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, diese detailliert zu berechnen und zu belegen. Änderungen aufgrund falscher Namensangaben werden mit 30,00 € berechnet, falls durch die Änderung keine weiteren Kosten seitens der Leistungsträger (besonders Flug) anfallen. Vor Reisebeginn können Kunden Ersatzpersonen benennen. Die Änderung wird bis 31 Tage mit 25,00 €, kurzfristiger mit 75,00 € in Rechnung gestellt, falls durch den Personenwechsel keine weiteren Kosten seitens der Leistungsträger (besonders Flug) anfallen. Umbuchungen kann Pompejitours derzeit nicht zusichern, da Pompejitours als gelegentlicher Reiseveranstalter auftritt. Zahlungspflicht und Fälligkeit der Entschädigung bei Rücktritt von der Reise sind völlig unabhängig von den Erstattungspflichten einer Reiserücktrittsversicherung. Pompejitours weist explizit darauf hin, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen ist. Der Abschluss einer solchen sowie der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholschutz werden dringend empfohlen.

VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die einzig ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Pompejitours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

VII. Mindestteilnehmerzahl

Sollte die im Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern 30 Tage vor Reisebeginn nicht feststehen, kann Pompejitours vom Reisevertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

VIII. Obliegenheit und Rechte des Kunden bei mangelhafter Reise

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Möglichkeit, Abhilfe zu verlangen. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen werden, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen fordern. Die Fristsetzung erübrigt sich, wenn die Reiseleiter Abhilfe ablehnen oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises erheben. Ansprüche des Kunden sind dann ungerechtfertigt, wenn die Anzeige des Mangels, die dem Kunden obliegt, verschuldet unterbleibt. Nach § 651d Abs. 2 BGB sind Reisende verpflichtet, Mängel auf der Stelle anzuzeigen. Der Kunde hat demnach die Pflicht, Mängel unverzüglich einem Reiseleiter von Pompejitours anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Wenn dem Kunden aufgrund eines Mangels die Reise oder die Fortsetzung derselben aus einem wichtigen Grund nicht zumutbar oder durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt ist, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor muss er eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Reiseleitung von Pompejitours eine ihnen vom Kunden bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach § 651e Abs. 3 & Abs. 4 BGB.

IX. Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen müssen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstellen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.

X. Kündigung wegen besonderer Umstände

Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar war, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch Pompejitours den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten einer derartigen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Nach § 314 BGB kann Pompejitours aus wichtigem Grunde vor und während der Reise den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel, wenn der Verlauf der Reise durch einen Kunden massiv gestört wird und dem auch durch eine Abmahnung nicht abgeholfen werden kann.

XI. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Pompejitours für Schäden, die keine Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern Pompejitours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von Pompejitours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je Kunde und Reise. Darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Abkommen von Montreal bleiben von der Beschränkung unberührt.

XII. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach §§651c bis 651f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Pompejitours geltend machen. Diese Frist muss nur dann nicht eingehalten werden, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gilt diese Frist nicht. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c ff. BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertraglich nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Pompejitours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Pompejitours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XIII. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde Pompejitours übermittelt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und der Kundenbetreuung erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt (Fluggesellschaft), wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung nötig ist.

XIV. Gerichtsstand

Wenn bei Klagen eines Kunden gegen Pompejitours im Ausland für die Haftung von Pompejitours dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Pompejitours nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Pompejitours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Pompejitours vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Pompejitours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder entsprechende deutsche Vorschriften.

XV. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Pompejitours veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651 a ff. BGB, soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht zur Folge, dass die Inhalte des gesamten Reisevertrages unwirksam werden.


Pompejitours

Inhaber: Franz Hochreiner
Adresse: Plattenäcker 10e, 96450 Coburg
Telefon: 09561 6434784
Mobil:  0171 4575091
E-Mail: franzhochreiner@hotmail.com
Website: www.pompejitours.de